Jetzt bewerben für die SIGNAL IDUNA Einlaufeskorte!
Bei den Bundesligaheimspielen von Borussia Dortmund begleitet die SIGNAL IDUNA Einlaufeskorte die Mannschaft des jeweiligen BVB-Gegners auf den Rasen des SIGNAL IDUNA PARK!
Aktuell vergeben wir die heißbegehrten Plätze in der Einlaufeskorte für die Mannschaft aus Leverkusen beim Spiel des BVB gegen die Werkself am Freitag, 10. Januar 2025 um 20:30 Uhr. Jedes glückliche Gewinnerkind darf sich auf ein prall gefülltes Erlebnispaket freuen:
Persönliches Trikotset und Schuhe von PUMA
Einlaufen mit dem Team aus Leverkusen auf den Rasen des SIGNAL IDUNA PARK vor dem Bundesligaspiel
Tribünenkarten für das Kind und eine erwachsene Begleitperson
Die einzigen Voraussetzungen: Ein Erziehungsberechtigter muss die Bewerbung ausfüllen UND das Einlaufkind muss am Spieltag zwischen 8 und 11 Jahre alt sein. Die Bewerbungsphase endet am 1. Dezember 2024. Danach werden die Plätze in der Einlaufeskorte unter allen Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, verlost und die angegebenen Erziehungsberechtigten per E-Mail von uns informiert.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Alle rechtlichen Grundlagen der Bewerbung zu unserer Einlaufeskorte.
16 Kids, 4 erwachsene Begleiter - und ein unvergessliches Erlebnis: Wir verlosen zu jedem Bundesligaheimspiel ein Paket 20 Tickets für den SIGNAL IDUNA PARK!
Veranstalter des Gewinnspiels "SIGNAL IDUNA Einlaufeskorte" ist die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., Joseph-Scherer-Str. 3, 44139 Dortmund.
Der Gewinn umfasst:
1 Platz in der Einlaufeskorte, die die Gastmannschaft im Vorfeld der Bundesligapartie von Borussia Dortmund gegen Bayer Leverkusen auf den Rasen des SIGNAL IDUNA PARK begleiten wird.
Ein SIGNAL IDUNA Trikotset (bestehend aus Trikot, Hose und Stutzen) und ein Paar Fußballschuhe. Bei Nichtverfügbarkeit besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Je eine Eintrittskarte für das Spiel für das Einlaufkind und eine erwachsene Begleitperson. Eventuell anfallende Zusatzkosten (wie für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, o.Ä.) sind durch die Gewinner selbst zu tragen.
Die Teilnahme ist ausschließlich online auf dieser Website möglich. Sie erfolgt durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars. Die Bewerbungsphase startet am 18.11.2024 und endet am 01.12.2024, 23:59 Uhr. Die Bewerber können ihre Anmeldung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten.
Die Bewerbung für ein Kind wird stellvertretend durch einen Erziehungsberechtigten eingereicht. Es dürfen nur Bewerbungen für Kinder eingereicht werden, die zum Zeitpunkt der Einlaufeskorte zwischen 8 und 11 Jahren alt sind. War ein Kind in der laufenden Saison bereits Teil der Einlaufeskorte, darf es erst in der nächsten Saison wieder an der Aktion teilnehmen.
Die Teilnahme an der Einlaufeskorte bedarf im Gewinnfall zudem der schriftlichen Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Das Formular für die Zustimmung wird den Gewinnern nach der Ziehung zugesandt. Liegt die Zustimmung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes vor, wird per Losentscheid ein Ersatzgewinner ermittelt.
Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinn ist nicht übertragbar und verfällt im Falle der Nichtinanspruchnahme.
Die Gewinner werden spätestens 10 Tage vor dem Spieltag per Losentscheid ermittelt. Sofern ein Gewinner seine Bewerbung widerruft, unter den angegebenen Daten nicht erreichbar ist oder nicht fristgerecht seine Teilnahme bestätigt, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Veranstalter ermittelt einen anderen Gewinner per Losentscheid.
Die in den Bewerbungen angegebenen Erziehungsberechtigten werden unmittelbar nach der Ermittlung schriftlich benachrichtigt. Die vom Veranstalter mit der Durchführung der Einlaufeskorte beauftragte Agentur nimmt Kontakt auf und erörtert den weiteren Ablauf.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel oder die Aktion am Spieltag jederzeit ohne Vorankündigung zu verändern, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels oder der Aktion am Spieltag nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.
Die erhobenen Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Die werden nur im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erhoben, für diesen Zweck gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht.